29 Jul 2020

Förderfonds Demokratie

Demokratieförderung ist eine dauerhafte gesellschaftliche und politische Querschnittsaufgabe, die sich auch an die zahlreichen Stiftungen in Deutschland richtet. Als konkreten Ausdruck der Sorge um die Entwicklung der Demokratie, vor allem aber als solidarische Ermutigung für die Menschen, die Demokratie tagtäglich im zivilgesellschaftlichen Kontext gestalten, haben acht deutsche Stiftungen den Förderfonds Demokratie ins Leben gerufen.

Für den Förderfonds Demokratie können sich zivilgesellschaftliche Demokratie-Initiativen aus dem gesamten Bundesgebiet bewerben. Jedes ausgewählte Projekt erhält für die Umsetzung des Vorhabens eine einmalige Förderung bis zu einer Höhe von 5.000 Euro. Bewerbungen für die dritte Förderrunde sind vom 1. Juli bis 30. September 2020 möglich. Der Förderzeitraum für alle geförderten Vorhaben beträgt max. 9 Monate (1. Januar 2021 bis 30. September 2021).

Wer kann sich bewerben?
Für den Förderfonds Demokratie können sich zivilgesellschaftliche Demokratie-Initiativen (z.B. gemeinnützige Vereine, selbstorganisierte Initiativen ohne Vereinsstruktur, Stiftungen, Sozialunternehmen, wissenschaftliche Institute, und gGmbHs) aus dem gesamten Bundesgebiet bewerben.

Angesprochen werden zivilgesellschaftliche Projekte, Initiativen und Ideen, die sich der offenen Gesellschaft und ihren demokratischen Werten verpflichtet fühlen, sich auf der Grundlage der Menschenrechte für das Gemeinwohl engagieren, die Dialogfähigkeit und Pluralität fördern und deren Arbeit ganz oder in Teilen durch freiwilliges bürgerschaftliches Engagement getragen wird.

Was wird gefördert?
Demokratie lebt vom Mitmachen. Demokratisches Handeln muss in einem gemeinsamen Lernprozess entwickelt und geübt werden. Mit dem Förderfonds Demokratie sollen vorbildliche Vorhaben, Ideen und Projekte unterstützt werden, die einen Beitrag zur Stärkung der Demokratie leisten. Menschen sollen ermutigt werden, demokratische Mitverantwortung zu übernehmen.

Die Bewerbung steht unter der Leitfrage: »Was trägt Ihr Projekt zur Stärkung der Demokratie bei?«
Die Bewerber/innen erläutern im Förderantrag, welche demokratischen Impulse und welchen demokratischen Mehrwert das Projekt, die Idee, das Vorhaben im jeweiligen Wirkungskreis entfaltet. Innovative Ansätze und Vorhaben zur Demokratieentwicklung können auf dieser Grundlage eine Anschubfinanzierung erhalten, erprobte Projektideen, die bereits andernorts erfolgreich waren, können an andere Standorte transferiert werden. Somit sind auch Vorhaben förderfähig, die bereits vor Einsatz der Förderung gestartet sind. Es ist ausdrücklich gewünscht, dass geförderte Projekte sich mit weiteren Partnern vernetzen und im Rahmen ihrer Arbeit mit Akteuren aus Zivilgesellschaft, Politik, Verwaltung und Wirtschaft kooperieren.

Weitere Infos: https://www.foerderfonds-demokratie.de/startseite

Kontakt:
Stiftung Mitarbeit
Ellerstr. 67
53119 Bonn
Tel.: (02 28) 6 04 24-31
E-Mail: foerderfonds-demokratie@mitarbeit.de