14 Okt 2019

Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit

Bis zum 31. Oktober 2019 können Anträge für Projekte und Maßnahmen im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit, die im ersten Halbjahr 2020 beginnen, gestellt werden.

Zweck der Zuwendungen ist die Förderung von Projekten und Maßnahmen, die der Umsetzung der im Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt benannten Ziele zur Entwicklung einer demokratischen Kultur, zur Stärkung der Zivilgesellschaft und des bürgerschaftlichen Engagements, zur Sensibilisierung der Bevölkerung sowie dem Abbau rassistischer Einstellungen dienen. Die vorhandene Trägervielfalt soll weiterentwickelt werden. Dabei soll das Ziel der Stärkung von Selbstorganisationen und Partizipation besonders berücksichtigt werden.

Anträge richten Sie bitte an:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ref. 501
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112 Halle (Saale)

Ansprechpartnerin: Frau Zeugner
Tel.: 0345 514-1620
E-Mail: Steffi.Zeugner(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

Weitere Informationen und Förderrichtlinie