29 Mrz 2021

Mehr als 100 Organisationen fordern „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“

Ein breites Bündnis von mehr als 100 Organisationen fordert in einem gemeinsamen Appell die Bundestagsfraktionen und die Bundesländer auf, sich bis zur
Sommerpause auf ein Gesetz zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird. Der Aufruf „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“, der anlässlich der für heute angesetzten 1. Lesung im Bundesrat veröffentlicht wurde, kritisiert den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf als unzureichend, da er keine Stärkung der Kinderrechte bedeute. Den Appell haben u.a. die Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen mit bundesweit 29 Mitgliedsorganisationen gezeichnet.

Wörtlich heißt es im Appell: „Eine Grundgesetzänderung muss zu einer Verbesserung der Rechtsposition von Kindern in Deutschland beitragen.
Sie darf in keinem Fall hinter die UN-Kinderrechtskonvention, Art. 24 der europäischen Grundrechtecharta und die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zurückfallen, die spezifische Kinderrechte gegenüber dem Staat anerkennt. Dabei kommt es auf die Aufnahme von ausdrücklichen Kinderrechten in das Grundgesetz in einem eigenen Absatz an, da diese dem Kind unabhängig bei allem staatlichen Handeln zustehen.
Eine unmittelbare Verknüpfung mit den Elternrechten würde zu einem vermeidbaren Konflikt zwischen Eltern- und Kinderrechten führen. (…) Wir fordern nun eine zügige Einigung unter Einbezug der Zivilgesellschaft einschließlich von Kindern und Jugendlichen, die diesen Eckpunkten Rechnung trägt. Denn Kinderrechte gehören ins Grundgesetz – aber richtig!“

„Wir arbeiten seit Jahrzehnten an der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf kommunaler Ebene. Eine Grundgesetzänderung muss eine wirkliche Verbesserung des Gestaltungsrahmens für Kinder und Jugendliche bringen. Nur so wird uns Kinderinteressenvertreter*innen auch die Umsetzung der Kinderrechte vor Ort erleichtert“, so Birgit Schreiber Vorstandsmitglied der BAG und Kinderbeauftragte der Stadt Mannheim.

Die Organisationen fordern, dass folgende Elemente in der Formulierung zur Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz enthalten sein sollten:

• Das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit;
• Die Berücksichtigung des Kindeswohls als ein vorrangiger Gesichtspunkt
bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen;
• Das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere die
Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad;
• Das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung;
• Das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen
Lebensstandard;
• Die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen
Sorge zu tragen.

Der gemeinsame Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ mit einer Liste aller Organisationen kann unter https://kinderinteressen.de/images/pdf/Appell_Kinderrechte_ins_Grundgesetz_-_aber_richtig_.pdf
heruntergeladen werden.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen – Verein zur Umsetzung der Rechte des Kindes auf kommunaler Ebene (kurz:
BAG Kinderinteressen e.V.) setzt sich bundesweit für die Verwirklichung der Kinderrechte und für eine kinder- und jugendgerechte Kommunalentwicklung ein. Die BAG Kinderinteressen e.V. fungiert als Dachverband zahlreicher engagierter und erfolgreicher kommunaler Kinderinteressenvertretungen in Deutschland.

Kontakt:
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